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gesuche
Der Stiftungsrat behandelt zweimal jährlich eingegangene Gesuche. Die Gesuche müssen dem Stiftungszweck entsprechen und können ausschliesslich über die Online-Gesuchseingabe eingereicht werden.
Gesuche müssen jeweils bis 15. Februar oder 15. August eines Kalenderjahrs eingegeben sein, damit sie an den kommenden Sitzungen im März und im September behandelt werden können.
Online-Gesuchseingabe
Nutzen Sie zur Eingabe Ihres Gesuchs ausschliesslich das nachfolgende Online-Formular:
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